Häufig gestellte Fragen

Am 01.01.2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch die sogenannten Pflegegrade abgelöst. Es gibt die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5. Die Pflegegrade dienen zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit und der eingeschränkten Alltagskompetenzen eines Betroffenen und regeln den Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit werden sowohl die körperliche als auch die kognitive Verfassung der Betroffenen bewertet. Dabei stellt der Grad der Selbstständigkeit ein wichtiges Kriterium dar. Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Diese lässt ein Gutachten i.d.R. durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) erstellen. Die Begutachtung erfolgt anhand eines Fragenkataloges, welcher mit dem Betroffenen und ggf. deren Angehörigen besprochen wird. Anhand des Gutachtens erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Ablehnung durch die Pflegekasse. Anhand des Pflegegrades bemisst sich die Leistung, die von der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann.

Wenn die Selbstständigkeit sinkt, werden die bislang gewährten Leistungen aus der Pflegeversicherung für die Durchführung der Pflege nicht mehr ausreichen. In diesen Fällen kann eine Höherstufung formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse stellt dem Antragsteller alle weiteren Unterlagen zu und lässt ggf. erneut ein Gutachten durch den MdK erstellen. Wenn wir für unsere Bewohner einen steigenden Pflegeaufwand feststellen, informieren wir Angehörige bzw. Betreuer und regen die Beantragung einer Höherstufung an.  

Die Kosten die für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen, Leistungen der sozialen Betreuung sowie die für medizinische Behandlungspflege entstehen, nennt man Pflegesätze. Die Pflegesätze können von der Einrichtung nicht eigenmächtig festgelegt werden. Die Pflegesätze werden in sogenannten Pflegesatzverhandlungen zwischen der Einrichtung und den Sozialleistungsträgern regelmäßig verhandelt. Bei der Berechnung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils für die Pflege sind die Zuzahlungen der Pflegekasse bereits berücksichtigt. Mit den Pflegesätzen sind sämtliche Pflegeleistungen der Einrichtung abgegolten.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beinhalten die laufenden (Neben-) Kosten für die Nutzung der Zimmer, die Reinigung der Zimmer, für die Versorgung mit Speisen und Getränken sowie die Kosten für die Wäscherei. Umgangssprachlich werden die Kosten auch Hotelkosten genannt. Das Wohnen in einer Pflegeeinrichtung kann mit der Übernachtung in einem Hotel inklusive Vollpension verglichen werden. Da diese Kosten einem Pflegebedürftigen auch in der Häuslichkeit entstehen, ist diese Kostenposition von den Bewohnern selbst zu zahlen.

Unter die Investitionskosten fallen alle Aufwendungen die uns für die Herstellung, Erhaltung und Instandsetzung unserer technischen Anlagen und Gebäude entstehen. Die Summe wird auf alle Bewohner umgelegt und ist von ihnen zu tragen, da diese Kosten auch in der eigenen Häuslichkeit anfallen würden.

Die Kosten, die von unseren Bewohnern selbst zu entrichten sind, werden Eigenanteil genannt. Dieser setzt sich aus dem Eigenanteil für die Pflege und Betreuung zuzüglich der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. In unserem Bereich Kosten erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Zusammensetzungen der Eigenanteile je Pflegestufe.

Sofern Einkommen oder Vermögen zur Zuzahlung des Eigenanteils nicht ausreichen, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung im Alter. Niemand muss im Alter ohne Hilfe leben. Voraussetzung für die Beantragung von finanziellen Hilfen ist mindestens ein bestehender Pflegegrad 2. Der Erstantrag wird beim Fachamt für Grundsicherung und Soziales des bisherigen Wohnortes gestellt. Die Folgeanträge werden beim für uns zuständigen Fachamt des Bezirkes Hamburg Harburg gestellt.

 

Bezirksamt Harburg

Soziales Dienstleistungszentrum

Grundsicherung

Harburger Rathausforum 1
21073 Hamburg

SDZ@harburg.hamburg.de

Durch eine Beitrittserklärung, die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und den Beschluss des Vorstandes werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft und haben die Möglichkeit Ihre satzungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. Vor Einzug sind drei Geschäftsanteile á 150,- Euro, insgesamt 450,- Euro, zu zeichnen. Hinzu kommt eine einmalige Eintrittsgebühr in Höhe von 50,- Euro. Die gezeichneten Anteile sind dividendenberechtigt und werden bei Auszug oder Tod entsprechend der Regelungen der Satzung zurückgezahlt. 

Unsere Appartements und Zimmer verfügen alle über einen Einbauschrank und teilweise ein barrierefreies Bad sowie ein Pflegebett. Telefon- und Internetanschluss sind ebenfalls vorhanden. Eine genaue Beschreibung unserer Ausstattung sowie Beispielgrundrisse finden Sie im Bereich Pflegeappartements und Pflegezimmer.

Unsere Appartements und Zimmer sind grundsätzlich mit den vorgenannten Möbeln ausgestattet. Je nach dem auf welchem Wohnbereich ein neuer Bewohner einzieht, können kleine persönliche Gegenstände bis hin zu eigenen Möbelstücken mitgebracht werden. Uns ist wichtig, dass jeder Bewohner eigene Vorlieben und Wünschen in der neuen Umgebung umsetzen kann, um sich in der neuen Umgebung schnell zuhause zu fühlen.

Da unsere Appartements und Zimmer renoviert übergeben werden, ist ein Anstrich nicht notwendig. Wenn jedoch der Wunsch besteht die Wände farbig zu gestalten, können unsere Bewohner dies gerne tun. Wie in jedem anderen Mietverhältnis üblich, ist zum Auszug der Übergabezustand wieder herzustellen.

Jedes Zimmer ist mit einem Telefon- und Internetanschluss ausgestattet. Die Nutzung des Telefonanschlusses kann für einen Pauschalbetrag in Höhe von 7,50 Euro im Monat in Anspruch genommen werden. Der Vertrag für die Internetverbindung wird privat mit der Firma willy.tel abgeschlossen.

Direkt nach der Ankunft im Appartement werden unsere neuen Bewohner mit dem Notruf vertraut gemacht und die zum Notruf gehörige Klingel ausgehändigt.

Die Haltung von Tieren ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung soll nur dann versagt werden, wenn das Tier den Einrichtungsalltag stört und der Bewohner die Versorgung und Pflege des Tieres nicht gewährleisten kann. Auch bei Abwesenheit ist die Versorgung sicherzustellen.

Besuchshunde sind grundsätzlich erlaubt, solange diese keine Gefahr oder Belästigung für andere Bewohner oder unser Pflegepersonal darstellen. Wer die Gesellschaft eines Hundes genießt, kann im Rahmen unserer Freizeitangebote unseren Hundebesuch empfangen. Lesen Sie hierzu mehr unter Veranstaltungen und Freizeitangebote.

Eine Palliativpflege bieten wir derzeit noch nicht an. Wir kooperieren jedoch mit dem Hospizverein Hamburger Süden e.V. und können ehrenamtliche Helfer für unsere Bewohner in Anspruch nehmen. Weiter besuchen unsere Pflegekräfte regelmäßige Fortbildungen zu diesem Thema.

Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit dementiell Erkrankten geschult, so dass eine Betreuung und Versorgung in der Einrichtung stattfinden kann. Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter Besondere Pflege bei Demenz.

Ein Pastor bietet regelmäßig ökumenische Gottesdienste in unserem Hause an. Einmal im Monat findet eine katholische Messe statt. Zusätzlich betreut der Pastor auf Wunsch Bewohner in Krisensituationen.

Wenn Ihre vertrauten Ärzte und Therapeuten die Visite in unserer Einrichtung übernehmen, können Sie sich gerne von ihnen weiter behandeln lassen.

Wenn ein Arzt die Visite in unserer Einrichtung nicht übernimmt oder z.B. ein behördlicher Termin ansteht, können unsere Bewohner sich in Ausnahmefällen von unseren ehrenamtlichen Helfern begleiten lassen. Da die Verfügbarkeit der Helfer begrenzt ist, bitten wir um die Begleitung durch Angehörige.

Alle Bewohner, die einen Pflegegrad bewilligt bekommen haben, haben Anspruch auf Betreuung durch die Alltagsbegleitung. Unsere Alltagsbegleiter sind zusammen mit unseren Ergotherapeuten in der Sozialen Betreuung organisiert. Die Alltagsbegleiter führen unter anderem Gespräche mit unseren Bewohnern, organisieren und betreuen einzelne Angebote der Freizeitgestaltung und leisten Hilfestellungen im Alltag. Bewohner, die gesundheitlich nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen können, erhalten mehrmals die Woche Besuch auf dem Zimmer. 

Unsere Ergotherapeuten führen keine Behandlung auf Rezept durch. Bei uns sind sie für die Organisation und Durchführung der Sozialen Betreuung zuständig. Für die Ergotherapie haben wir externe Kooperationspartner. Die Praxen vereinbaren mit unseren Bewohnern oder mit unserem Pflegepersonal individuelle Termine.

Selbstverständlich bieten wir neben den drei Hauptmahlzeiten auch Zwischenmahlzeiten an. Bei einer medizinischen Notwendigkeit bereiten wir gesonderte Mahlzeiten für Diabetiker sowie eiweißreiche, cholesterinarme, glutenfreie, laktosefreie oder elektrolytedefinierte Kost zu. Bei der Zubereitung dieser besonderen Speisen halten wir uns strikt an die individuellen Ernährungspläne der jeweiligen Bewohner.     

Bei Bedarf richten wir ein Bewohnerkonto ein. Hierüber können Rechnungen von externen Dienstleistern beglichen werden. Für eine Barauszahlung bieten wir eine monatliche Fahrt zur örtlichen Sparkasse an.

In unserer hauseigenen Wäscherei wird die gesamte Wäsche des Hauses gereinigt. Die Wäsche unserer Bewohner sammeln wir mindestens einmal pro Woche ein und waschen diese zuverlässig und sorgfältig gemäß Waschanleitung. Die Wäsche wird innerhalb von sieben Tagen schrankfertig ins Appartement / Zimmer zurückgebracht.

Damit Wäschestücke nicht verwechselt werden, müssen diese mittels Pachverfahren gegen eine einmalig zu entrichtende Gebühr personalisiert werden.

Gerne können Sie eigene Handtücher, Bettwäsche, Kopfkissen und Bettdecken mitbringen.

Ja, die Reinigung der Appartements / Zimmer umfasst eine Grund-, Unterhalts- und Sichtreinigung. Sie wird nach unseren Hygienevorgaben vorgenommen.

Wir haben keine festgelegten Besuchszeiten. Unsere Bewohner dürfen ihre Gäste rund um die Uhr empfangen.

Ein Urlaub mit oder bei der Familie ist jederzeit möglich. Wir bitten darum unser Pflegepersonal über die Abwesenheit zu informieren, damit diese in der Pflegeplanung berücksichtigt werden kann. Nähere Regelungen sind im Heimvertrag festgehalten.

Für Gäste unserer Bewohner halten wir ein Gästezimmer bereit. Die Nutzung kostet 42,80 Euro pro Nacht. Mahlzeiten können auf Wunsch zusätzlich gebucht werden.

Im Haus Am Frankenberg stehen Ihnen verschiedene Räumlichkeiten für private Feiern zur Verfügung. Diese können von unseren Bewohnern reserviert werden. Selbstverständlich können auch Angehörige die Reservierung im Auftrag unserer Bewohner durchführen.

Eine frische Zubereitung unserer Speisen unter Einsatz schonender Gartechniken liegt uns besonders am Herzen. Um unseren Bewohner eine ausgewogene Ernährung nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zur Verfügung zu stellen, sind wir mit einer eigenen Großküche ausgestattet. Unsere Bewohner haben täglich drei verschiedene Menüs zur Auswahl.

Selbstverständlich können auch Angehörige und Gäste gegen ein Entgelt an den Mahlzeiten teilnehmen.

Bei Einzug fragen unsere Mitarbeiter neue Bewohner nach ihren bisherigen Tagesabläufen im häuslichen Umfeld. Es werden Fragen zu Freizeitgestaltungen, Vorlieben und Abneigungen gestellt. Die im Gespräch gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Planung der zukünftigen Tagesabläufe berücksichtigt. Selbstverständlich sind alle Angaben der Bewohner freiwillig.

Unsere Pflegekräfte fragen im Rahmen des Erstgespräches nach den bisherigen im Tagesablauf fest verankerten Zeiten und versuchen, diese bei der Tagesplanung weitestgehend zu berücksichtigen, um den gewohnten Tagesrhythmus beizubehalten. Es ist unser Auftrag, unseren Bewohnern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Leben in unserer Einrichtung selbstbestimmt weiterzuführen. Dies ist jedoch immer auch von der allgemeinen Tagesgestaltung des Hauses abhängig.

Nach dem Einzug in unsere Einrichtung ermittelt die für den Bewohner zuständige Pflegefachkraft den individuellen Pflegebedarf und erstellt auf dieser Basis den Pflegeplan. Alle Fragen rund um das Thema Pflege können gerne mit unserer Pflegedienstleitung in einem persönlichen Gespräch genauer besprochen werden.

Wir bieten regelmäßig Ausflüge sowohl für unsere mobilen Bewohner als auch für Rollstuhlfahrer an. Beispielhaft für Ausflüge sind das Spargel- und Martinsgans-Essen oder Spaziergänge im Stadtpark am Außenmühlenteich mit gemeinsamem Picknick und Musizieren zu nennen. Über anstehende Ausflugziele und weitere Veranstaltungen werden unsere Bewohner per Aushang des Veranstaltungskalenders sowie in unserer Hauszeitung, dem Frankenberg Kurier, informiert.  

Unsere Freizeitangebote sind so individuell wie unsere Bewohner. Wir haben ein umfangreiches Angebot für die verschiedenen Interessenschwerpunkte. Beispielhaft sind Spielnachmittage, die Handarbeitsgruppe und das Musizieren zu nennen. Auch unsere Werkstatt erfreut sich großer Beliebtheit. Wer gerne an der frischen Luft ist, für den sind die Gartenarbeit und unsere Ausflüge ins Freie das Passende. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Bereich Veranstaltungen und Freizeitangebote.

Die Freizeitangebote sind für unsere Bewohner in der Regel kostenlos. Bei Ausflügen können Fahrt-, Eintrittskosten oder ähnliches anfallen.

In unserem Hause gibt es einen Friseursalon, der an drei Tagen in der Woche geöffnet hat.