Kurzzeitpflege

Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege

Der Rechtsanspruch auf eine Kurzzeitpflege ist im § 42 SGB XI geregelt. Demnach besteht ein rechtlicher Anspruch auf Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Gesamtbetrag von jährlich maximal 1.774 Euro. Dementsprechend ist in Abhängigkeit des Pflegegrades ein Aufenthalt von maximal 18 bis 28 Kalendertagen in unserer Einrichtung möglich. Die Verhinderungspflege kann ebenfalls für denselben Zeitraum in Anspruch werden, so dass der maximale Aufenthalt in unserer Einrichtung 56 Kalendertage beträgt.

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege ist in der Regel für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, vorgesehen. Meist handelt es sich um Situationen, in denen eine häusliche Pflege noch nicht möglich ist, weil ggf. ein Umbau in der Wohnung noch erfolgen muss oder die ambulanten Pflegepersonen noch nicht einsatzbereit sind. Kurzzeitpflege kann auch bei einer kurzfristigen erheblichen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden. Eine Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise ein pflegender Angehöriger einmal Urlaub benötig oder eine ambulante Pflege noch nicht sichergestellt ist. Sollte sich während einer Kurzzeit-/Verhinderungspflege herausstellen, dass eine Rückkehr in das bisherige Zuhause nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann nach Rücksprache mit unserem Belegungsmanagement die Übernahme in die stationäre Pflege erfolgen.

mehr lesen...

 

Abgesehen von der begrenzten Dauer des Aufenthaltes und dem Nichtbeitritt in unsere Genossenschaft, unterscheiden sich der Tagesablauf und die Pflegeplanung nicht wesentlich von unserer stationären Pflege. Es ist unser Bestreben durch den wohnlichen und familiären Charakter unseres Hauses einerseits und der professionellen und liebevollen Pflege andererseits, den Alltag unserer Bewohner zu etwas ganz besonderem zu machen. Hierbei setzten wir auf eine ganzheitliche Pflege vom ersten Tag an. Alle Maßnahmen werden in einem interdisziplinären Team aus Pflegenden und der Sozialen Betreuung, gemeinsam mit dem Bewohner, gestaltet. Dabei gehen wir auf die individuellen Bedarfe ein. Jeder Bewohner kann seinen Alltag nach den eigenen Vorlieben und Interessen gestalten, wobei Tagesabschnitte durch den allgemeinen Tagesablauf wie etwa den Mahlzeiten und den Freizeitangeboten gegliedert sind. Unseren Bewohnern steht frei, ob sie an festen Gruppenangeboten teilnehmen, lieber für sich sind oder mit anderen Bewohnern einer selbstorganisierten Freizeitgestaltung nachgehen. Angehörige dürfen sich gerne jederzeit aktiv in allen Bereichen einbringen, wenn dieser Wunsch besteht und eine Überforderung der Angehörigen sowie Bewohner ausgeschlossen ist. Hierbei stehen unsere Mitarbeiter den Angehörigen auch gerne beratend zur Seite.

...weniger

Bezugspflegesystem

Um bewohnerorientiert und ganzheitlich pflegen und betreuen zu können, setzen wir das Bezugspflegesystem um. Jeder Bewohner hat eine Pflegekraft als feste Bezugsperson. Diese ist für seine gesamte Pflegeplanung und Pflegedokumentation verantwortlich, kommuniziert mit allen am Pflegeprozess Beteiligten wie beispielsweise den Ergotherapeuten und Ärzten und fungiert als Ansprechpartner für die Angehörigen. Bei Abwesenheit der Bezugspflegekraft übernimmt eine andere Pflegekraft deren Aufgaben. Durch diesen engen Kontakt zwischen Pflegekraft und Bewohner stellen wir sicher, dass einerseits wir über die Bedarfe, Wünsche und Vorlieben jedes einzelnen Bewohners informiert sind. Andererseits soll dieser direkte und enge Kontakt unseren Bewohnern Geborgenheit, Sicherheit und Wohlbefinden geben. Wir freuen uns auch über Angehörige, die sich aktiv an der Pflegeplanung beteiligen. Von ihnen erhalten wir oftmals wichtige Informationen zu Vorlieben oder Abneigungen, zur bisherigen Pflegesituationen, zur Anamnese und der weiteren Biographie. Unsere Bezugspflegeteams planen und gestalten die Pflege in enger Zusammenarbeit mit den Ergotherapeuten und Alltagsbegleitern unserer sozialen Betreuung. Diese Interdisziplinarität findet nicht nur im Alltag Anwendung. Auch beim Krankheitsbild Demenz sowie im letzten Lebensabschnitt messen wir dieser fachrichtungsübergreifenden Organisation eine große Bedeutung bei.

mehr lesen...

 

Je nach Pflegegrad und Bedarf gestalten wir die pflegerischen Tätigkeiten, die Organisation des Tagesablaufes, die Übernahme von Kontakten zu Ärzten und anderen externen Dienstleistern, die Durchführung von behandlungspflegerischen Tätigkeiten und die Hilfestellung bei der Teilhabe am Umfeld und der Gemeinschaft. Unsere pflegerischen Maßnahmen sind im Heimvertrag explizit aufgelistet.

 

Unser Haus ist in unterschiedliche Wohnbereiche gegliedert. Zu jedem Wohnbereich gehört eine Wohnbereichsleitung.

...weniger

Ankommen

Um sich in der neuen Umgebung und mit den neuen Abläufen vertraut zu machen, erhalten unsere neuen Bewohner in den ersten Tagen ein besonders hohes Maß an Aufmerksamkeit. Beim Eintreffen werden neue Bewohner von einem Mitarbeiter in Empfang genommen. Dieser stellt sich vor und begleitet den Bewohner bis zum Schichtende. Als erstes wird dem Bewohner das Zimmer gezeigt. Auch der Notruf wird erklärt. Die zum Notruf gehörige Klingel wird direkt ausgehändigt. Im Erstgespräch, welches auf dem Zimmer stattfindet, fragt unser Mitarbeiter nach Wünschen und Sorgen und beantwortet Fragen der Bewohner und deren Angehörigen. Anschließend erhält der Bewohner Zeit zum Ankommen. Diese beträgt je nach Absprache etwa eine Stunde. Zu einer fest verabredeten Zeit kommt unser Mitarbeiter zurück auf das Zimmer um den Ablauf zu den Mahlzeiten zu erläutern. Die Essenswünsche für die kommenden Tage werden aufgenommen. Selbstverständlich dürfen Vorlieben und Abweichungen vom vorgesehenen Speiseplan geäußert werden. Weiterführende Erläuterungen zu unserer Speisenversorgung erhalten Sie im Bereich Verpflegung.

mehr lesen...

 

Anschließend erfolgt das Erwartungsgespräch. Wir fragen ab, welche Wünsche und Erwartungen an die Pflege bestehen und welche Therapien gewünscht sind. Auch notwenige Informationen an den Hausarzt oder ob Hilfsmittel angefordert werden müssen, bringen wir in Erfahrung. Aber auch Gewohnheiten wie beispielsweise Langschläfer oder Frühaufsteher oder Gewohnheiten zur Körperpflege wie bestimmte eigene Pflegemittel werden abgefragt, um eine möglichst persönliche und individuelle Betreuung sicherzustellen.

 

Wir nutzen diese intensive Betreuung während der ersten Stunden auch dazu, unsere neuen Bewohner über unsere Freizeitangebote und unseren Bewohnerservice zu informieren und erste Interessen abzufragen. Auf Wunsch machen wir auch einen ersten Rundgang über den Wohnbereich. Beim Schichtwechsel erhält der nächste Mitarbeiter eine detaillierte Auflistung aller im Laufe der Schicht gewonnen Informationen und eventuell noch offener Fragen. So stellen wir sicher, dass unsere Bewohner behutsam an die neue Umgebung und die neue Situation herangeführt werden und sie schon bald bei uns wohlfühlen.   

...weniger

Rückkehr in die Häuslichkeit

Die Rückkehr in die Häuslichkeit wird durch die Angehörigen organisiert. Bei Fragen steht unser Pflegeteam immer gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ein Krankentransport kann in Anspruch genommen werden, muss jedoch grundsätzlich privat gezahlt werden.